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Die letzte Ruhestätte

Die Entscheidung für Bestattungsform und Grabart sollte nicht leichtfertig gefällt werden. Der Wunsch des Verstorbenen ist wichtig, aber Sie müssen auch berücksichtigen, wer das Grab regelmäßig besuchen wird und die Grabpflege übernehmen möchte.

Bestattungsformen

Falls der Verstorbene seinen Wunsch nicht hinterlassen hat, muss der nächste Angehörige zunächst die Wahl zwischen einer Erd- und einer Feuerbestattung treffen.

Die Erdbestattung im Sarg darf nur auf Friedhöfen vorgenommen werden, sie ist in Westeuropa noch immer die traditionelle Bestattungsform.

Sie wählen den Friedhof und die Grabstelle aus; wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Gibt es bereits eine Grabstelle der Familie, entfernt der Steinmetz vorläufig den vorhandenen Grabstein. Pflanzen, die erhalten bleiben sollen, müssen ebenfalls rechtzeitig entnommen werden.

Wir kümmern uns um die Terminabsprachen mit dem Friedhof und dem Pastor bzw. Redner, der mit Ihnen die Trauerrede und eventuelle Musikwünsche abstimmt.

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg eingeäschert.

Eine Feuerbestattung ist jederzeit möglich, sofern vom Verstorbenen keine andere Willenserklärung vorliegt. Abhängig von den Möglichkeiten des gewählten Friedhofes wird die Urne im Familiengrab oder in einem besonderen Urnengrab bestattet. Die Trauerfeier kann mit dem Sarg oder schon mit der Urne durchgeführt werden.

Bei der Seebestattung wird eine wasserlösliche Urne im offenen Meer beigesetzt.
Eine Trauerfeier an Bord ist möglich. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung.
Wenn Sie die Seebestattung der Urne wünschen, kümmern wir uns darum. Sie brauchen weder eine schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen noch eine behördliche Genehmigung.

 

Bei einer Waldbestattung wird die Urne am Fuße eines Baumes in einem speziell dafür ausgewiesenen Gebiet beigesetzt. In der natürlichen Harmonie des Waldes kann für die Verstorbenen die letzte Ruhe gefunden werden. Wir kümmern uns um die Trauerfeier sowie einen individuellen Grabstein.

Grabarten

Das Wahlgrab (Erd- und Feuerbestattung)

Das Wahlgrab wird von den Angehörigen ausgewählt. Sie können die Grabstätte individuell gestalten und werden diese später pflegen. Es eignet sich besonders gut als Familiengrab. Ein Wahlgrab wird für einen festen Zeitraum erworben, zumeist sind dies 25 Jahre. Eine solche Grabstätte kann auch schon zu Lebzeiten ausgesucht und erworben werden.

Das Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)

Die Grabstelle kann nicht frei ausgewählt werden. Sie wird „der Reihe nach“ von der jeweiligen Friedhofsverwaltung vergeben. In einem Reihengrab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit kann nicht über den bestehenden Vertrag hinaus verlängert werden.

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